Deutschlands erster & einziger Service dieser Art
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Die meisten wissen nicht, was in ihrer Patientenakte wirklich steht.
Bis der Versicherer es gegen sie verwendet.
Nahezu jede zweite Krankenakte enthält Fehler oder ungenaue Diagnosen.
Oft durch Codierungen oder Systeme – nicht bewusst.
Im Leistungsfall prüfen Versicherer Ihre komplette Historie.
Der Grund: 👉 „Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung.“
Reale Fälle aus der Praxis
Ein 31-jähriger Mandant ließ sein Herz untersuchen, um eine mögliche familiäre Vorerkrankung auszuschließen.
Aussage des Arztes: „Alles in Ordnung.“
In der Krankenakte war jedoch „Herzfehler“ dokumentiert.
Ohne vorherige Prüfung hätte er im Antrag objektiv falsche Angaben gemacht — ohne es zu wissen.
Im Leistungsfall wäre eine Ablehnung sehr wahrscheinlich gewesen.
Eine 19-jährige Mandantin ließ lediglich einen Schwangerschaftstest durchführen.
Im Abrechnungssystem wurde ein ICD-Code hinterlegt, der in der Krankenkassenakte als „hypochondrische Störung“ geführt wurde.
Keine ärztliche Diagnose.
Aber technisch gespeichert.
Mit erheblichen Auswirkungen auf jede spätere BU- oder PKV-Antragstellung.
DIE STRATEGISCHE LÖSUNG
Fordern Sie daher Ihre Krankenakte bei Ihrer Krankenkasse an, und prüfen Sie diese.
Diese Unterlagen sind jedoch komplex und unübersichtlich.
Wir schaffen Struktur – bevor Sie Angaben machen.
Diskret. Strukturiert. Neutral.
Ihre Patientenakte wird durch uns professionell aufgearbeitet.
Am Ende erhalten Sie Ihre Krankenakte zurück als
Als verständliche Entscheidungsgrundlage für Versicherungen aller Art.
KLARE ABGRENZUNG
100 % manuell. Keine KI.
DER ABLAUF
Wenn Sie eine Versicherung abschließen möchten, sollten Sie vorher wissen, was in Ihrer Patientenakte dokumentiert ist. Nicht erst danach.
Die Kosten hängen vom Umfang Ihrer Krankenakte ab. Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis. In den meisten Fällen bewegen sich die Gesamtkosten erfahrungsgemäß im mittleren dreistelligen Bereich.
Gehen Sie auf Ihren Arzt zu und sprechen Sie mit ihm – nicht vorwurfsvoll. Fehler können jedem passieren und Ärzte sind schließlich auch Menschen. Oftmals liegt auch einfach ein Missverständnis vor. Außerdem können Fehler auch durch Krankenkassen entstehen.
Trotz dieses einzigartigen Services sind wir immer noch Versicherungsmakler und dürfen keine Rechtsberatung leisten. Grundsätzlich gilt jedoch: Nach Art. 16 DSGVO haben Sie das Recht, unrichtige Daten korrigieren zu lassen – dazu gehört auch Ihre Patientenakte. Ärzte müssen Diagnosen nicht löschen, wenn diese damals vertretbar waren. Sie haben aber das Recht, eine Gegendarstellung aufnehmen zu lassen. Zusätzlich kann eine fachärztliche Zweitmeinung hilfreich sein. Wenn sich Ihr Arzt weiterhin weigert, können Sie sich an die zuständige Ärztekammer oder die Datenschutzbehörde wenden. Im Zweifel kann ein Anwalt für Medizinrecht sinnvoll sein.
Je nach Umfang und Auftragslage beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel zwei bis vier Wochen – vorausgesetzt, alle Unterlagen liegen vollständig vor.
Ihre Daten werden bei uns unter strenger Einhaltung der Datenschutzrichtlinien offline gespeichert und sind somit für Dritte aus dem Internet nicht zugänglich. Auf die Nutzung von Cloud-Diensten und KI verzichten wir bewusst. Der Schutz Ihrer Daten hat für uns höchste Priorität.