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Hier finden Sie Informationen zu Schadensprävention, richtigem Verhalten im Schadenfall und wie ein Schaden korrekt gemeldet wird.
Verlässliche Hilfe im Schadenfall
Der wahre Wert einer Versicherung zeigt sich erst dann, wenn ein Schaden eintritt. Damit es auf dem Weg zur Entschädigung nicht zu Missverständnissen oder formalen Hürden kommt, stehen wir unseren Kunden unterstützend zur Seite und helfen bei der einfachen und strukturierten Schadenmeldung.
Ob eine Versicherung im Schadenfall leistet, entscheidet der Vertrag.
Wie schnell die Regulierung erfolgt, entscheidet die Schadenmeldung.
Doch auch eine perfekte Schadenmeldung ist nur die halbe Strecke – den Rest bestimmt die Versicherung.
Dabei stehen wir Ihnen zur Seite und sorgen dafür, dass die Schadenmeldung vollständig und richtig erfolgt.
Die Schadenmeldung sollte umgehend beim zuständigen Versicherer erfolgen, damit der Fall geprüft und die notwendigen Schritte eingeleitet werden können.
Im Schadenfall ist es entscheidend, dass der Versicherungsnehmer die gesetzlichen sowie vertraglich festgelegten Verhaltenspflichten einhält. Unten haben wir für Sie unsere Empfehlungen zu den häufigsten Schadenfällen als Download bereitgestellt. Bitte beachten Sie diese Hinweise, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Vorbeugen lohnt sich: Wir begleiten unsere Kunden aktiv im professionellen Risikomanagement, um Schäden frühzeitig zu vermeiden. Jeder verhinderte Schaden spart unnötigen Verwaltungsaufwand, Arbeitszeitverluste, Kosten für Selbstbeteiligungen und am Ende höhere Versicherungsbeiträge. Kommen Sie auf uns zu – wir helfen weiter.
Jaein. Originalunterlagen gelten zunächst als Eigentumsnachweis. Allerdings reicht in den meisten Fällen heutzutage eine Kopie/Foto vollkommen aus. Zudem dürfen Gesellschaften – je nach Schadensumfang-/ausmaß – durchaus Originalrechnungen verlangen. Wir empfehlen daher, Belege hochwertiger Besitztümer aufzubewahren und ggf. eine Fotodokumentation anzufertigen.
Als Privatperson gilt: So lange bis der Schadenfall abschließend reguliert und damit geschlossen wurde.
Für Firmenkunden gelten zusätzliche Aufbewahrungsfristen. Hierfür verweisen wir an Ihren zuständigen Steuerberater bzw. Rechtsanwalt.
Ja, definitiv! Gerade bei Haftpflichtschäden oder KFZ-Unfällen, wo die Schuldfrage meistens nicht eindeutig geklärt werden kann. Damit kommen Sie Ihrer Anzeigepflicht als Versicherungsnehmer sauber nach und niemand kann Ihnen was. Wer am Ende Recht bekommt, steht auf einem anderen Blatt.
Unverzüglich. Ansonsten gibt es keine weitere Pauschalantwort. Es gibt Fristen, in denen der Schaden gemeldet werden sollte (meist eine Woche) – das ist aber oft abhängig von Versicherung und Gesellschaft.
Grundsätzlich entfällt dann der Anspruch auf die Leistung. Versicherer haben hier dann das Recht die Leistung zu kürzen oder den Schaden vollständig abzulehnen. Allerdings wird in den meisten Fällen geprüft, ob die Verspätung die Schadensaufklärung erheblich erschwert hat (z. B. weil das Auto schon repariert wurde). Wenn dies der Fall ist, darf sie die Zahlung kürzen. Können Sie nachweisen, dass Sie unverschuldet (z.B. Krankenhausaufenthalt) verhindert waren, stehen die Chancen auf Regulierung besser.